Corona Aktuell: siehe Infothek
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Kommentar

Ein differenzierender Kommentar zum fraglichen Memorandum,

von Heilpraktiker Karl F. Liebau,

ehemaliger Chefredakteur vom Fachjournal Naturheilpraxis:

 

 

Münsteraner Memorandum Heilpraktiker
Man spürt die Absicht und … sonst nichts
Ein Kommentar von Karl F. Liebau

 


Das Memorandum zur Abschaffung des Heilpraktikerberufs oder zu dessen Umwandlung in „Fachheilpraktiker“ und ledigliches Anhängsel an bereits existierende an ärztliche Weisungen gebundene „Heilhilfsberufe“ postuliert sich als wissenschaftlich, objektiv und undogmatisch. Aber es ist in großen Teilen das genaue Gegenteil: unwissenschaftlich, subjektiv und dogmatisch, obgleich
der stattliche Autorenkreis von akademischen Hochschullehrern dieses zunächst nicht vermuten lassen sollte. Aber Akademiker sind eben auch Menschen und so spürt man, dass die Zielvorstellung von der Abschaffung der Heilpraktiker ganz im Zentrum steht und dazu dann mehr oder weniger geglückte Begründungen geliefert werden sollen und da fehlt es nicht an unwissenschaftlichen
Argumenten, bei denen es doch allzu sehr menschelt. Gleich zu Beginn wird die ganze Sache an einem sehr traurigen – allerdings von der Presse jeglicher
Couleur bereits reichlich ausgeschlachteten Einzellfall – aufgehängt, dessen staatsanwaltliche Klärung nach nun doch längerer Zeit noch gar nicht abgeschlossen ist. Statt einer sachlichen Darstellung der bisher bekannten Tatsachen und einer medizinischen und rechtlichen Wertung bietet das
Memorandum eine kühne Vermutung an. Da heißt es: „In der Obhut …. eines Heilpraktikers starben damals drei Patienten, die vermutlich länger gelebt hätten, wenn sie nach den Standards der wissenschaftsorientierten Medizin behandelt worden wären.“ Heilungsversprechen sind in Deutschland gesetzlich verboten, aber wie hier so eine Art Heilungsversprechen im Nachhinein unglücklich Verstorbenen hinterherzuwerfen, ist einfach nur geschmacklos und zeigt, wes Geistes Kind die Autoren sind. - Keine Information darüber, dass es sich evtl. um von der Regelmedizin bereits behandelte oder ausbehandelte Fälle gehandelt hat. Kein Wort zu einer rechtlichen Wertung, dass die Tätigkeiten der Heilpraktiker auch heute schon so geregelt sind, dass so ein Fall gar nicht hätte passieren dürfen und dass es aufgrund dieses Einzelfalls gar keiner Änderung der Rechtslage
der Heilpraktiker oder gar deren Abschaffung bedarf. In diesem Falle ist ein Stoff, mit dem in andern Ländern (z.B. USA) schon Erfahrungen gemacht wurden, der aber in Deutschland kein zugelassener Arzneistoff ist, als ein Bestandteil einer Infusion für eine Krebsbehandlung verwendet worden. Die Rechtslage in Deutschland ist eigentlich klar: Ein Stoff, der bisher kein zugelassenes Arzneimittel ist, aber zur Herstellung einer Mischung (hier Infusion) verwendet wird und mit einem Indikationsziel (hier Krebs) am Menschen angewendet wird, erfüllt den Definitionstatbestand eines Arzneimittels und steht somit automatisch und sofort nach § 48 AMG unter ärztlicher Verschreibungspflicht und darf nur von approbierten Ärzten im Rahmen ihrer Therapiefreiheit angewendet werden. Nach Recht und Gesetz ist dieser Stoff dem Heilpraktiker nicht zugänglich. Man muss hier also gesetzlich nichts ändern, dem Heilpraktiker etwas wegnehmen, was er heute schon nicht hat und schon gar nicht muss man wegen eines evtl. strafbaren Einzelfalles einen ganzen Berufsstand abschaffen. Da spürt man halt immer wieder, dass die Autoren – das Ziel vor Augen: nämlich die Abschaffung der
Heilpraktiker – die selbstgesetzten Normen, wissenschaftlich, „legitim und sinnvoll“ vorzugehen, sich in etwas verworrenen Definitionen von „Komplementär-Alternativer Medizin (kurz KAM) verlieren und wie es dann wörtlich heißt: „KAM, und hier besonders der AM-Anteil, ist gängige Praxis von Heilpraktikern“ – und jetzt kommt´s – „die sich aber auch Techniken der wissenschaftsorientierten
Medizin bedienen.“ Hier sollen sicher die Injektionstechniken gemeint sein, die man ja den Heilpraktikern als Minimalziel in jedem Fall verbieten will. Dabei dürfte die reine Technik von Injektionen unwesentlich komplizierter sein als ein Einlauf, sie ist lehr- und erlernbar – ja, das Pieksen mit der Nadel ist unangenehm und keiner hat es gern, aber diese segensreiche Technik ist doch wahrlich nicht das Problem, sondern immer noch der Stoff, der durch die Nadel fließt. Der Stoff aber
ist im AMG je nach seiner Risikoeinschätzung ganz oder auch zuweilen zumindest parenteral verschreibungspflichtig. Und so geht das Memorandum mit seiner Formulierungsunschärfe dahin. Da ist dann auch von einer „minimalistischen Prüfung“ die Rede, wobei ja der Staat mit seiner Berufsaufsichtspflicht letztlich
keine Fachinhalte abprüfen kann, die nicht aus dem wissenschaftlich-akademischen Curriculum stammen, außer denen, die der Erkennung von Gefahren dienen, und denen, wo die Grenzen sind, zu einem Arzt weiterzuschicken. So handelt es sich um eine Überprüfung zur Gefahrenabwehr, die sich freilich an medizinischen Inhalten orientiert, denn ohne die gibt es in diesem Bereich keine Gefahrenabwehr. Man schaue sich die Inhalte an und setze sie ins Verhältnis zum Ziel der Überprüfung. Nach diesen Proben an unscharfen Definitionen und Einschätzungen, muss man ja auch einmal etwas zum Thema postulieren – nämlich zum Heilpraktiker – und da folgt dann auch wiederum eine durch sehr vage Rückschlüsse anscheinend begründete Vermutung: „Heilpraktiker selber, so lässt sich aus den zahlreichen explizit nicht wissenschaftlich fundierten Krankheits- und Heilkonzepten schließen, sehen sich vielfach als eigenständige Säule in einem ´pluralistischen` Gesundheitssystem. Ihre Patienten teilen diese Sicht gewiss in vielen Fällen.“ Dass es sich hier weder für die Heilpraktiker noch
für deren Patienten um wissenschaftlich erarbeitete Erkenntnisse, sondern nur um dem Ziel dienende und gut angepasste Vermutungen handelt, kann man dem Originalsatz leicht entnehmen. Unter dem Gesundheitssystem versteht auch der Heilpraktiker ausdrücklich das, was es ist – nämlich das durch Öffentlichkeit und Gesetz etablierte und überwiegend durch gesetzliche Krankenkassen finanzierte und zuständige Bedarfsdeckungssystem. Zu diesem gehört der Heilpraktiker nicht und erst recht sieht er sich auch nicht so. Das hat u.a. den Vorteil, dass ihm die Kassen auch keine Arzneimittel für hinter bestimmten Symptomen erkannte Diagnosen vorschreiben können. Und als „pluralistisch“ sieht der Heilpraktiker das „Gesundheitssystem“ schon gar nicht, sondern er muss eher die dogmatisch-monopolistischen Auswüchse und Bestrebungen des Systems beklagen – nicht
zuletzt zielt ja dieses „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker (kurz MMH)“ mit dem Schlachtruf nach der Abschaffung der Heilpraktiker in diese Richtung - oder wenn nicht durchsetzbar – dann doch wenigstens ein sog. Fachheilpraktiker mit stromlinienförmiger gesundheitssystemischer Schmalspurfachausbildung als Anhängsel an einen im Gesundheitssystem etablierten nicht selbständigen Medizinberuf. Wenn das kein monopolistisches Bestreben ist?! Der Heilpraktiker sieht sich allerdings als wichtiger Teil und Regulativ für die individuellen Bedürfnisse der Bürger in unserer Gesellschaft. Und was die Spekulationen über die Patienten des Heilpraktikers angeht, die sind ähnlich haltlos und
aus dem Hut gezaubert. Gewiss gibt es öfter ein Vertrauensverhältnis der Patienten und „ihrem“ Heilpraktiker, das liegt an der spürbaren persönlichen Fürsorge, aber nicht daran, dass der Heilpraktiker sich als eine eigenständige Säule im System sieht, was er ja – wie gesagt - auch nicht tut.
So kann man mit Menschen nicht umgehen und sie einfach in eine Schublade tun, wie man es gerade braucht. Seit Jahrzehnten spricht man vom immer mehr aufgeklärten Patienten und gibt ihm hochkomplizierte risikobehaftete Arzneistoffe bis zu gewissen Konzentrationen und Dosierungen zur Selbstmedikation in die Eigenverantwortung und hier stuft man ihn wieder – weil es ja so gut passt -
als ahnungslosen Deppen ein, der zum Heilpraktiker geht, weil er ihn als eine mit offizieller Reputation ausgestattete „eigenständige Säule“ des Gesundheitssystems anbetet und völlig kritiklos gegenüber dessen Handeln sein soll. Ja – was denn nun? Natürlich wird in diesem Zusammenhang das hohe Lied der „evidence based medicine“ (ebm) angestimmt, an der es ja den KAM- und AM-Methoden mangeln soll. Unerwähnt bleibt, dass es sich in erster Linie um eine statistische Evidenz handelt ohne Ansehen der Person – das Mindeste, was man ja bei einer symptomatischen Medizin verlangen kann – und es geht um eine Evidenz, die auf
mehr oder weniger Signifikanz von Studien fußt, wobei von ernstzunehmenden Spitzenvertretern der medizinischen Wissenschaft – auch Nobelpreisträgern – beklagt wird, dass etwa 85 % der medizinischen Studien „unnötig“ sind, und sie empfinden Unbehagen ob der mangelnden Qualität. Es
würden die falschen Fragen gestellt, Untersuchungen mit untauglichem Studiendesign geplant, Daten nicht richtig gewertet und obendrein noch Ergebnisse nicht zugänglich gemacht. Lancet hat diese Zustände schon vor längerer Zeit beklagt in einer Artikelserie mit dem unverblümten Titel „Mehr
Qualität, weniger Müll“. Natürlich bleibt in dem Memorandum auch unerwähnt, dass die naturheilkundlichen Verfahren der Heilpraktiker im Zusammenhang mit einem Symptom auch die dahinterstehende Person sehen und eine statistische Evidenz insofern ein Widerspruch wäre. Aber auf all diese Zusammenhänge wird freilich nicht eingegangen. Man begnügt sich damit, dass man ein paar Beispiele für die KAM-Methoden aufzählt: „Akupunktur, Homöopathie, Bachblüten
oder Chiropraktische Gelenkmanipulation“ (man beachte die Auswahl). Kein Wort davon, dass die Phytotherapie eine ganz wichtige Säule naturheilkundlicher Behandlung beim Heilpraktiker ist, die auf einer Jahrhunderte langen Heilpflanzenkunde gründet, die Gutes tradiert und Unbrauchbares in
einem langen empirischen Auswahlprozess aussortiert hat und dieser Prozess wird auch durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse fortgeführt. Wenn man allerdings so genau vorgehen würde in dem sog. Memorandum, dann müsste man ja auch Stellung dazu beziehen, dass es hunderte von Phytopharmaka gibt, die auch nach wissenschaftlichen Kriterien über unser Arzneimittelgesetz
zugelassen und fester Bestandteil des Behandlungsschatzes der Heilpraktiker sind.
Dazu will es absolut nicht passen, dass man den Heilpraktikern unterstellt, dass sie „überwiegend in einer Parallelwelt mit eigenen, meist dogmatisch tradierten Krankheits- und Heilkonzepten“ lebten. Als ob die Heilpraktiker auf dem Mond leben und nicht in der Wirklichkeit unserer Gesellschaft. Dogmatismus trifft nun haargenau auf unser öffentliches Medizinwesen zu, wo die heute dogmatisch
behauptete medizinische Wahrheit nicht selten der medizinische Irrtum von morgen ist. Oft wird dieses unter den Tisch gekehrt und verläuft langsam und fast unbemerkt, weil es zutrifft, dass dem medizinischen Fortschritt zwei Dinge im Weg stehen – wie Virchow gesagt hat - Persönlichkeiten und Systeme – und es handelt sich bei unserem Gesundheitssystem um ein ausgesprochen dogmatisches
System. In diesem Fall ist nämlich der Heilpraktiker ausgesprochen undogmatisch und versucht ganz bewusst, sich über tradierte praxistaugliche und bewährte Denkmodelle, die sich ständig auch korrigierend weiterentwickeln, der Lebenswirklichkeit des Menschen und seinen Problemen in seiner gesundheitlichen Ungleichgewichtigkeit anzunähern. Fazit: Über Tatsachen wird in diesem Memorandum schlicht und einfach und vor allen Dingen völlig unwissenschaftlich hinweggegangen. Das Autorenteam von scheinbar selbsternannten Experten hat
ein gemeinsames Ziel, nämlich die lästige Konkurrenz der Heilpraktiker abzuschaffen und dazu werden maßgeschneiderte Begründungen durch Vermutungen, Unterstellungen und Behauptungen in den Raum gestellt. Wie gesagt, das Memorandum ist nicht wissenschaftlich, objektiv und undogmatisch, sondern in großen Teilen das genaue Gegenteil: unwissenschaftlich, subjektiv und
dogmatisch. Allenthalben scheint die Absicht durch. Der österreichische Dramatiker Franz Grillparzer hat mal einen Satz geprägt: „Je minder denkend, desto heftiger wollend.“ Bei diesem Memorandum stand am Anfang ein heftiges Wollen – nämlich die Heilpraktiker abzuschaffen. Und dann ist halt beim Argumentieren das Denken ausgegangen und durch Mutmaßungen ersetzt worden. Und was denkt sich überhaupt so ein Autorenteam, dass überwiegend in Brot und Diensten unseres dogmatisch-monopolistischen Medizinsystem steht, über die Abschaffung eines Berufsstandes zu schwadronieren? Ein Akt ungeheuerlicher Anmaßung und Bevormundung sowohl gegenüber dem Berufsstand der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wie auch der Bürgerinnen und Bürger, die diese Angebote der Heilpraktiker außerhalb des Medizinmonopols annehmen möchten. Die Abschaffung der Heilpraktiker kommt überhaupt nicht in Frage. Ein Team saß zusammen, hat diskutiert und das Diskutierte dummerweise veröffentlicht – mehr war´s nicht. Pech gehabt.


Karl F. Liebau 23.08.2017
mail: karl.f.liebau@gmail.com

 

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