Corona Aktuell: siehe Infothek
Corona Aktuell: siehe Infothek 

Aktuell:

Hektische Tage liegen hinter uns.

ARD-Panorama hat Falschaussagen und Diffamierungen gesät und damit die Gemüter erregt.

Ein Gesundheitsamtsleiter erlaubt sich dabei auch noch mit Falschaussagen und Diffamierungen über die Heilpraktiker seine behördliche Neutralität zu verlassen und festzustellen, daß die Heilpraktiker am besten abgeschafft würden. So die Berichterstattung.

Das Bundesgesundheitsministerium gibt ein Rechtsgutachten zur Überprüfung einer Reformierung des  Heilpraktkergesetzes bis hin zur Prüfung, welche Möglichkeiten zur Abschaffung des Berufes gegeben sein könnten.

Das Verbot der Eigenbluttherapien stellt für zahlreiche Praxen nach wie vor ein Problem dar.

Es gibt also viel zu tun, zu prüfen, zu überwachen, berufspolitisch tätig zu sein.

Manchmal kann einem der Gedanke kommen, daß es Personen gibt, die, aus welchen Gründen auch immer, NS-Recht zum Aussterben des Berufes weiterführen bzw. wieder aufleben lassen möchten.

Lassen wir uns nicht in Panik bringen. Durch ihre Erfolge haben es die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, wie auch schon diejenigen, die vor uns, noch nicht unter der Berufsbezeichnung Heilpraktiker  gearbeitet haben, schwere Situationen überwunden.

Als Ihr Verband werden wir daran mitwirken, unsere Tätigkeit auch in der Zukunft zu erhalten.

Lesen Sie unten mehr.

Mit herzlichen Grüßen

Bernd Schmidt, Heilpraktiker Berufs-Bund


zu Panorama

Wir Heilpraktiker sind derartige Berichte ja schon lange gewohnt. Immer wieder versuchen einige uns nicht wohlgesonnene Persönlichkeiten und Organisationen mit Einzelfällen und Falschaussagen unsere erfolgreiche Arbeit in Verruf zu bringen.  Dies schon so lange, wie es uns mit der gesetzlichen  Berufsbezeichnung Heilpraktiker gibt und schon lange vorher bereits gegenüber unseren Vorfahren.

Diesmal hat man es wieder auf die Spitze getrieben. Mit dieser ARD-Sendung haben sich die Verantwortlichen keinen Gefallen getan und dem Journalismus ganz sicher keine Ehre erwiesen.

Ob es sinnvolle und machbare sowie zeitlich durchführbare Rechtsmöglichkeiten gibt, wird zur Zeit noch geprüft. 

 

zu Amtsmißbrauch - Amtswillkür

Ungeheuerlich ist diesmal allerdings, daß sich im Rahmen dieser ARD-Sendung der Amtsleiter des Gesundheitsamtes Berlin-Reinickendorf, Patrick Larscheid, in den Dienst von derartig unseriösen Angriffen stellt, indem er sich mit Falschaussagen über unsere Tätigkeit hervortut und sich auch noch anmaßt dahingehend zu äußern, daß der Berufsstand am besten abgeschafft wird.

Ein solches Vorgehen findet keine Entschuldigung und kann nicht geduldet werden. Dies erfordert ein umfassendes Vorgehen. Zusammen mit anderen Verbänden, die an der Schaffung eines Netzwerkes für Heilpraktiker wirken, erfolgt das Vorgehen gegen diesen Herrn.

Ein erster Schritt ist getan durch eine erste gemeinsame Stellungnahme. Wir fügen diese  fordernde und und aufklärende Stellungnahme des Netzwerkes als PDF-Datei bei.

Sie finden einen Bericht mit der kompletten Stellungnahme auch auf unserer Internetstartseite.

 

 

zu Rechtsgutachten BMG zum Heilpraktikerrecht

Vorbemerkung:

Wir sehen dieser Entwicklung natürlich mit großer Sorge entgegen. Wir haben seit jeher vor derartigen Entwicklungen gewarnt und immer wieder das berufspolitische Vorgehen in zahlreichen Fällen auf Heilpraktikerseite kritisiert und davor gewarnt. Leider müssen wir uns bestätigt sehen. An den Entwicklungen sind manche Verbandsverreter nicht ganz unschuldig. Wir hoffen jedoch, daß sich in der jetzigen Situation mit dem sich gründenden "Netzwerk deutscher Heilpraktikerverbände" eine solide Strategie für den Erhalt des Berufes in seiner traditionellen Form entwickelt, um mit einer Stimme zu wirken.

Zur Sachlage:

Das Bundesministerium hat ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, welches mögliche Veränderungen des Heilpraktikerrechts, d.h. bei dem Berufsstand der Heilpraktiker, prüfen und beurteilen soll.

"Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle ein", so das Bundesgesundheitsministerium in der Ausschreibung.

Das Ministerium habe jedoch wahrgenommen, so heißt es, daß trotz der erst jüngst ergriffenen Maßnahmen, wie die verbindlichen Leitlinien zur Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung, der Berufsstand „im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum“ steht. Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sähe daher vor, das „Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit“ zu überprüfen.

Der Ausschreibung zufolge ist die Rechtslage komplex, zumal auch der Begriff der Heilkunde, der im Heilpraktikergesetz definiert wird, schwierig abzugrenzen sei. Das Rechtsgutachten soll nun Klarheit bringen, welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber im Fall einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.

Konkret soll u.a. z.B. geklärt werden,

  • ob der Heilpraktikerberuf beispielsweise als „Heilberuf“ nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz geregelt werden könnte,
  • ob sich eine einheitliche Heilpraktikerausbildung an der Ausbildung von Ärzten orientieren soll und
  • ob Heilpraktiker*innen über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung weiterer Krankheiten ausgeschlossen werden können.
  • Auch die Abschaffung des Heilpraktikerberufs soll als Option beleuchtet werden, wobei dies in Bezug auf die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich problematisch sein dürfte.
  • Im Fokus steht auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis, deren juristische Besonderheit (basiert auf höchstrichterlicher Rechtsprechung) ebenfalls bewertet werden soll.
     

 

Unsere Meinung:

Wir halten das Gutachten für reine Geldverschwendung von Steuergeldern. Das ein solches Gutachten nicht für kleines Geld zu erhalten ist, dürfte jedem klar sein.

Es bedarf keiner Prüfung, keiner neuen Reglementierung von Heilpraktikergesetz und Heilpraktikerrecht. 

Das Heilpraktikergesetz mit seiner Durchführungsverordnung hat sich bewährt. Zusammen mit den zahlreichen für die Heilpraktikertätigkeit geltenden Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteilen ist es gut und ausreichend. Mit diesem rechtlichen Gesamtpaket hat der Gesetzgeber eine hervorragende Grundlage für unser Tätigkeitsgebiet einerseits, für seine Überwachung und andererseits für den Bürger, gerade auch im Sinne des Verbraucherschutzes,  geschaffen.

Diese gesetzlichen Voraussetzungen stellen also sicher, daß der Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit, sprich für die Patienten, darstellt und vom einzelnen Patienten Gefahren ferngehalten werden. Der Begriff „Gefahr für die Volksgesundheit“ in seiner differenzierten Auslegung für den einzelnen Patienten ist allumfassend und bietet die größtmögliche Sicherheit.

Daran ändern auch selten auftretende bedauerliche Einzelfälle von Rechtsverstößen oder Fehlbehandlungen nichts. 

Der Heilpraktiker ist kein zweiter Schulmediziner, kein „Halbmediziner zweiter Klasse“. Das Heilpraktiker-Gesetz garantiert, daß die freie Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen mit seinen individuellen Diagnose- und Therapieformen erhalten bleibt und der einzelne Heilpraktiker seine und die einzelne Heilpraktikerin ihre individuellen Begabungen frei entfalten kann.

Gerade diese besondere Regelung macht den Erfolg der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker aus. Daran zu rütteln, ginge nur zu Lasten der Patienten.

Wir sollen und wollen weder Ärzte sein noch Ärzte ersetzen. Wir Heilpraktiker haben unseren eigenständigen, aus der Tradition gewachsenen Wirkungsbereich zum Wohle der sich uns anvertrauenden Menschen mit all ihren Sorgen, Nöten, Krankheiten und dem Wunsch nach naturgemäßer Vorsorge. Diese Aufgabe erfüllen wir in hoher Verantwortung, jedes Risiko für den Patienten meidend, individuell entsprechend den uns zur Verfügung stehenden breit gefächerten Möglichkeiten.

Wir lehnen deshalb alle organisatorischen Maßnahmen und weitere gesetzliche Reglementierungen ab, die zu einer Institutionalisierung und einengenden Reglementierung unseres Berufes und unserer Tätigkeit führen. Gerade unsere Arbeit lebt von der freien Entfaltungsmöglichkeit des einzelnen Heilpraktikers, der einzelnen Heilpraktikerin.

Wenn nun einzelne Heilpraktikerorganisationen in einem solchen "Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht"  u.U. auch eine Möglichkeit sehen, die immer wieder angeheizte Diskussion um unseren Berufsstand  dadurch zu beenden und möglicherweise klare gesetzliche Vorgaben für eine Berufsstandsicherung  zu erhalten, kann davor nur gewarnt werden. 

Wenn es ernst wird und es an das Eingemachte geht, können wir nur verlieren! Das Heilpraktikergesetz in seiner jetzigen Form mit seiner bisherigen Auslegung und Anwendung war und ist, bei allen kritischen Überlegungen, unser garantierter Schutz.

Den zu erhalten, allein darum kann es nur gehen. Und dies gerade auch im Interesse der Naturheilkunde, den vielseitigen außerhalb der  Schulmedizin stehenden Dieganose- und Therapieverfahren zum Wohle der Patienten. Patienten, die von uns Anderes erwarten.

Wir hoffen, wie schon oben ausgeführt, daß die Verantwortlichen in den Verbänden zu einem gemeinsamen Handeln in diesem Sinne finden und daß das sich zur Zeit gründende "Netzwerk deutscher Heilpraktikerverbände" dies verwirklichen kann.

 

Berufs-und Fachverband: Heilpraktiker Berufs-Bund

 

Offener Brief an Gesundheitsamtleiter
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